Das Gesetz sieht in einer Vielzahl von Fällen die Einschaltung eines Notars vor. Dabei geht es meist um komplexe Gestaltungen und folgenreiche Entscheidungen, in denen der Notar den Beteiligten als kompetenter, unparteiischer und verschwiegener Berater zur Seite stehen soll. Dabei berät der Notar die Beteiligten und vermittelt zwischen den Interessen, gestaltet rechtssichere Verträge und ist bei der Abwicklung behilflich. Wir bieten Ihnen das gesamte notarielle Leistungsspektrum durch unseren Notar Dr. Alexander Hofmann an.
Der Verkauf und der Kauf einer Immobilie oder die Übgabe einer Immobilie an die nächste Generation stellt für Privatpersonen eine wesentliche Lebensentscheidung dar - nicht zuletzt wegen der erheblichen Vermögenswerte, die davon betroffen werden. Bei institutionellen Kunden sind Immobilientransaktionen oftmals komplexe Vorgänge, in die eine Vielzahl von Beteiligten und Beratern involviert sind. Zur sachgemäßen Beratung der Beteiligten und zur Vermeidung von Risiken ist in allen Fällen der Veräußerung und Übertragung von Immobilien die Mitwirkung des Notars von Gesetzes wegen vorgesehen.
Notar Dr. Hofmann berät vom einfachen Immobilienkauf bis zur komplexen Immobilientransaktion und bei sämtlichen immobilienbezogenen Angelegenheiten wie etwa der Begründung von Wohnungseigentum oder der Bestellung und Löschung von Grundschulden, Nießbrauchsrechten, Wohnungsrechten, sonstigen Dienstbarkeiten u.a. Im anwaltlichen Bereich beraten und vertreten wir Sie selbstverständlich in sämtlichen immobilienbezogenen Angelegenheiten.
Das Unternehmensrecht ist komplex und weist dem Notar eine Vielzahl von Funktionen zu, um den Beteiligten eine sachgerechte und rechtssichere Grundlage ihres unternehmerischen Handels zu gewährleisten. Der Notar berät bei der Rechtsformwahl und bei der Gründung von Gesellschaften, bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen, bei Kapitalmaßnahmen, beim Unternehmenskauf- und verkauf, bei der Weitergabe von Unternehmen in die nächste Generation, bei Umstrukturierungen und Strukturmaßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, beim Abschluss von Unternehmensverträgen sowie Kooperations- und Finanzierungsmodellen wie Venture-Capital-Beteiligungen.
Notar Dr. Hofmann berät Sie in sämtlichen vorgenannten Bereichen. In der rechtlichen und steuerlichen Beratung, Gestaltung und Vertretung bei Unternehmenstransaktionen, Restrukturierungen und Investionen liegt zugleich einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei.
Für den Notfall zu Lebzeiten sollte jeder vorbereitet sein. Krankheit und Unfall können zur Folge haben, man seine persönlichen Angelegenheiten rechtlich nicht mehr selbst regeln kann. Der Notar unterstützt Sie hierbei durch die Erstellung auf den Einzelfall abgestimmter Vorsorgedokumente wie etwa Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Im Unternehmensbereich ist es unerlässlich dafür Vorsorge zu tragen, dass das Unternehmen handlungsfähig und die unternehmerische Stellung unangegriffen bleibt, wenn man seine Stellung nicht mehr wahrnehmen kann. Hierbei unterstützt Sie der Notar durch besondere Gestaltung der unternehmerischen Verhältnisse und auf den Einzelfall abgestimmte Vorsorgedokumente wie etwa Unternehmervollmachten.
Im Bereich der Vorsorge berät Sie der Notar sowohl bei der Regelung Ihrer privaten Angelegenheiten als auch der Unternehmensnachfolge, sowohl zu Lebzeiten durch Schenkung als auch zum Todesfall durch Vererbung. Dabei ist die Vermögensnachfolge oft nicht nur eine hochemotionale, sondern insbesondere eine rechtlich komplexe Angelegenheit, die insbesondere im Unternehmensbereich einer sorgfältigen Planung bedarf. Dabei hält das gesetzliche Erbrecht keine probate Nachfolgelösung bereithält, er´öffnet aber auf den Einzelfall abgestimmte Nachfolgeregelungen, für den Erbfall durch Testament, Erbvertrag und das sonstige erbrechtliche Instrumentarium.
Notar Dr. Hofmann berät und gestaltet im gesamten Bereich der Vorsorge und Nachfolge, der einen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei darstellt und in dem wir umfassend anwaltlich und steuerlich beraten, vertreten und gestalten.
Zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben gehört die Eingehung einer Ehe oder sonstigen Lebensgemeinschaft und die Begründung einer Familie. Dabei ergeben sich eine Vielzahl von Fragen, etwa was mit dem Familienvermögen zu Lebzeiten und im Teodesfall geschieht, ob Vermögen allein oder gemeinsam erworben wird oder was im Fall einer Trennung und Scheidung geschieht u.w.m. Noch mehr Fragen stellen sich in der Unternehmerehe, insbesondere im Hinblick auf die Wirkungen des Güterstands auf Unternehmen, Vermögen und Erbfolge. Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus und das Gesetz wird den modernen Lebensformen oftmals nicht gerecht, ermöglicht aber die individuelle Regelung der Verhältnisse etwa durch Ehevertrag oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Notar Dr. Hofmann unterstützt Sie beratend und gestaltend, um eine für beide Ehegatten interessengerechte Lösung der güterrechtlichen Fragestellungen zu finden.