Arbeit
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Arbeit

 

Wir beraten auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

 

Arbeitgeber beraten wir insbesondere bei konzeptionellen und strategischen Planungen (z.B. Restrukturierung, Stellenabbau, Betriebsschließung, Sanierung oder Transaktionen), bei der Erstellung und Verhandlung von Anstellungsverträgen und als ständiger Berater im Rahmen von Dauerberatungsmandaten. Wir vertreten Sie dabei auch in allen gerichtlichen Instanzen und vor den Einigungsstellen.

 

Neben der arbeitsrechtlichen Beratung beraten wir im Sozialversicherungsrecht, insbesondere anlässlich der Gestaltung von Anstellungsverhältnissen und zu Fragen rund um (Schein-)Selbständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung und Statusfeststellungsverfahren. Wir vertreten Sie dabei gegenüber den Sozialversicherungsbehörden und in allen gerichtlichen Instanzen. Insbesondere verteidigen wir Sie auch in betreffenden Wirtschaftsstrafverfahren insbesondere wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)

 

Arbeitnehmer beraten wir anlässlich der Erstellung von Anstellungsverträgenu und bei sämtlichen Fragen betreffend das Arbeitsverhältnis. Insbesondere beraten wir Arbeitnehmer in herausgehobener Position (z.B. Führungskräfte) in Vertragsverhandlungen, bei der Gestaltung von besonderen arbeitsvertraglichen Regelungen (z.B. Tantiemen) und bei Abfindungen. Wir vertreten Sie dabei gegenüber Ihrem Arbeitgeber und in allen gerichtlichen Instanzen.