Die Ehe bedeutet nicht nur die Eingehung einer besonderen Lebensgemeinschaft und die Verantwortung der Ehgatten füreinander, sondern hat weitreichende vermögensbezogene Folgen. Der eheliche Güterstand entscheidet über Ausgleichsansprüche im Scheidungsfall und hat Wirkung auf die Stellung des Ehegatten im Todesfall.
Wir beraten unsere Mandanten vollumfänglich bei der Gestaltung von Eheverträgen. Dies gilt zum einen im Hinblick auf die familien- und erbrechtlichen Folgen der Ehe - Eheverträge bewirken den Schutz der Ehegatten vor überraschenden finanziellen Folgen im Rahmen der Scheidung und haben erbrechtliche Folgen (z.B. eine Erhöhung der Erbquote des Ehegatten). Zum anderen ist der Ehevertrag ein Steuergestaltungsmittel - so können erhebliche Vermögenswerte jenseits der Ehegattenfreibeträge schenkungsteuerfrei übertragen werden.Im Trennungs- und Scheidungsfall vertreten wir zudem die Interessen unserer Mandanten bei der Verhandlung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und vor Gericht in allen Instanzen.
Weiterhin beraten und vertreten wir in den klassischen Bereichen des Familienrechts bei Scheidungen, Vermögensauseinandersetzungen im Rahmen der Scheidung, im Kindschaftsrecht (Umgangsrecht, Sorgerecht) und in sämtlichen weiteren familienrechtlichen Gebieten.<
Wir bieten unseren Mandanten sämtliche Notarleistungen im Familienrecht (Beurkundung von Eheverträgen, Partnerschaftsverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vermögensübertragungen unter Ehegatten, Vaterschaftsanerkennung etc.)