Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen vorsorgerelevanten privaten und unternehmerischen Bereichen. Wir planen und gestalten mit Ihnen die lebzeitige Vorsorge (Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht), die Vorsorge für den Todesfall (Testamente, Erbverträge), die Vermögensübertragungen zu Lebzeiten und im Todesfall (private Nachfolge und Unternehmensnachfolge) und entwickeln mit Ihnen optimale Nachfolgestrategien und -konzepte. Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als gerichtlich in allen Instanzen.
Die Ehe bedeutet nicht nur die Eingehung einer besonderen Lebensgemeinschaft und die Verantwortung der Ehgatten füreinander, sondern hat weitreichende vermögensbezogene Folgen. Der eheliche Güterstand entscheidet über Ausgleichsansprüche im Scheidungsfall und hat Wirkung auf die Stellung des Ehegatten im Todesfall.
Wir beraten unsere Mandanten vollumfänglich bei der Gestaltung von Eheverträgen, sowohl im Hinblick auf die familien- und erbrechtlichen Folgen der Ehe als auch im Hinblick auf die steuerlichen Gestaltungsspielräume und immer unter Berücksichtigung der konkreten Lebenssituation. Im Trennungs- und Scheidungsfall vertreten wir die Interessen unserer Mandanten bei der Verhandlung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und vor Gericht.
Einer unserer Schwerpunkte ist die Beratung zur Finanz- und Vermögensplanung und die Entwicklung von Nachfolgestrategien und -konzepten. Wir beraten Sie dauerhaft vollumfänglich in allen erbrechtlichen, familienrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Themen. Dabei kommt gerade der steueroptimalen Übertragung durch Berücksichtigung insbesondere der ertrag- und schenkungsteuerlichen Aspekte besondere Bedeutung zu. Nach dem Erbfall vertreten wir Sie außergerichtlich bei Verhandlungen über Erbauseinandersetzungen und in gerichtlichen Verfahren und sind als Testamentsvollstrecker tätig.
Die Unternehmensnachfolge stellt für jeden Unternehmer und jedes Unternehmen eine Herausforderung dar. Wir beraten und gestalten mit Ihnen die Unternehmensnachfolge umfänglich, von der Vorbereitung im Rahmen einer Finanz- und Vermögensplanung über die Frage nach der optimalen Strategie und dem optimalen Konzept - Übergabe zu Lebzeiten an Familienangehörige, Einbringung in eine Stiftung oder Veräußerung des Unternehmens - bis hin zur konkreten Umsetzung der Unternehmensnachfolge unter allen rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten. Im Mittelpunkt stehen dabei kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) insbesondere in Form der Familienunternehmen und deren Unternehmer.
Wir bieten unseren Mandanten sämtliche Notarleistungen im Erbrecht und bei der Nachfolge (Beurkundung von Vermögensübertragungen, Testamenten und Erbverträgen; gesellschaftsrechtliche Maßnahmen etc.)